Allgemeine Geschäftsbedingungen Peters & Ferreira
Eurogrills OHG
1. Geschäftszweck
1.1 Die Firma Peters & Ferreira Eurogrills OHG, im Folgenden
Verkäuferin benannt, verkauft und liefert ausschließlich
zu ihren nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Anders
lautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Kunden
wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Gegenüber
Kaufleuten sind Erklärungen, Zusagen und abweichende
Vereinbarungen aus Rechtssicherheitsgründen nur dann
verbindlich, wenn sie schriftlich geschlossen werden.
1.2
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für
sämtliche zwischen der Verkäuferin und ihren Kunden
abgeschlossenen Verträgen, unabhängig davon, ob
diese Unternehmer oder Verbraucher sind. Für Verträge
zwischen uns und Verbrauchern gelten zum Teil besondere
Bestimmungen, die im Folgenden jeweils gesondert ausgeführt
sind. Zudem sind in diesem Falle die besonderen Informationen
und Belehrungen bei Fernabsatzverträgen zu beachten.
Die entsprechenden Regelungen finden sich in § 312b
ff BGB.
1.3 Die Verkäuferin behält sich Konstruktions-
und Formatänderungen ihrer Angebote vor. Für Druckfehler
oder Fehler in der Darstellung der Angebote übernimmt
sie keine Haftung.
2. Bestellungen
Sämtliche Angebote der Verkäuferin sind freibleibend.
Durch die Übersendung des Online- Bestellformulars an
die Verkäuferin geben Sie ein verbindliches Angebot
ab, welches durch die Verkäuferin schriftlich per e-mail/per
Telefax oder bei fehlenden Angaben der E-mail
Adresse und/oder des Faxanschlusses des Kunden durch die
Lieferung der Ware, von der Verkäuferin angenommen wird.
3.
Lieferung
Die Verkäuferin behält sich technische Änderungen
sowie Preisänderungen, die vor Vertragsschluss feststehen
und dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt werden, vor.
Die Verkäuferin behält sich eine Teillieferung
vor, vorausgesetzt, dass die Teillieferung im
einzelnen von dem Käufer verwendet werden kann.
4. Lieferfristen
Bestellte Ware, die am Lager vorrätig ist, wird von
der Verkäuferin unverzüglich versandfertig gemacht.
Bestellte Ware, die nicht zur ständigen Lagerware gehört
und die die Verkäuferin direkt beim Hersteller für
den Käufer abruft, wird innerhalb 4 Wochen geliefert.
Diese Lieferfrist steht gegenüber Kaufleuten unter dem
ausdrücklichen Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung
der Verkäuferin durch den Hersteller oder Zulieferer.
5.
Gewährleistung und Beanstandungen
5.1 Beanstandungen wegen offensichtlicher, bei Aufträgen
unter Kaufleuten auch erkennbarer Mängel, müssen
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer
Kalenderwoche nach Abnahme der Verkäuferin schriftlich
mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht, so sind
Ansprüche aufgrund dieser Mängel gegen uns ausgeschlossen.
Die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Mängelanzeige
ist ausreichend.
5.2 Aus Garantieversprechen von Herstellern können gegenüber
der Verkäuferin keine selbständigen Verpflichtungen
hergeleitet werden. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
des Käufers bleiben davon unberührt. Die Gewährleistungsfrist
beträgt –soweit nicht für einzelne Produkte
längere Gewährleistungsfristen mit dem Käufer
vereinbart werden –zwei Jahre ab Übergabe der
Ware bei Neuwaren und ein Jahr ab Übergabe der Ware
bei gebrauchten Waren. Gegenüber Kaufleuten beträgt
die Gewährleistungsfrist für gebrauchte und neue
Waren ein Jahr ab Übergabe der Ware. Ist die Ware mangelhaft,
so kann der Käufer nach seiner Wahl Nacherfüllung
in Form der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer
mangelfreien Sache verlangen, vom Vertrag zurücktreten
oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatz kann der Käufer
nur verlangen, wenn die Verkäuferin den Mangel zu vertreten
hat. Die Verkäuferin ist berechtigt, die Nacherfüllung
zu verweigern, wenn diese für sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten verbunden ist. Die Gewährleistung ist unter folgenden
Umständen ausgeschlossen: - Bei Waren, die von fremder
Seite verändert, bearbeitet oder Mängel ohne Zustimmung
der
Verkäuferin beseitigt wurden, es sei denn, der Käufer weist nach,
dass der Mangel nicht ursächlich auf die Veränderung,
Bearbeitung oder den Mangel zurückzuführen ist;
- Wenn der Aufbau der Waren ohne einer autorisierten Fachkraft vorgenommen
wurde, es sei denn, der Käufer weist
nach, dass der Mangel nicht ursächlich auf den Selbstaufbau zurückzuführen
ist.
6. Haftung
Unsere Haftung –gleich aus welchem Rechtsgrund –ist
beschränkt auf Schäden, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig oder bei der Verletzung
von für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen
Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung
der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren
Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei
Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung
vorhersehbar waren.
7. Sorgfaltspflicht
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Änderungen
und Umrüstungen an seinem Produkt der Verkäuferin
schriftlich oder per Mail angezeigt werden. Eine entsprechende
Veränderung muss von der Verkäuferin ebenfalls
schriftlich bestätigt werden.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an den
von ihr verkauften Waren sowie an allen mitgelieferten Zubehör-
und Ersatzteilen bis zur vollständigen Bezahlung der
ihr aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen vor. Ist
der Käufer Kaufmann und bezieht er die Ware im
Rahmen des Betriebes seines Handelsgewerbes, so dient der
Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller Forderungen, die der
Verkäuferin gegen den Käufer aus den Geschäftsbeziehungen
mit ihm zustehen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe
der unter ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen.
Der Käufer kann im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes die Ware weiterveräußern.
Die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
tritt der Käufer bereits jetzt mit allen Nebenrechten
an die Verkäuferin ab. Der Käufer ist, solange
er seinen Zahlungsverpflichtungen der Verkäuferin gegenüber
ordnungsgemäß nachkommt, ermächtigt, diese
Forderungen für Rechnung der Verkäuferin einzuziehen.
Wird die Einziehungsermächtigung widerrufen, ist der
Käufer verpflichtet, der Verkäuferin alle zum Einzug
erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zu übergeben.
Ist der Käufer Kaufmann und hat er die Vorbehaltsware
von der Verkäuferin im Rahmen seines Betriebes seines
Handelsgewerbes bezogen, so sind die Verkäuferin und
ihre Bevollmächtigten berechtigt, die Geschäftsräume
ihres Kunden zu betreten, seine Unterlagen zur Feststellung
der an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen einzusehen
und die zur Geltendmachung, der an sie abgetretenen Forderungen
notwendigen Unterlagen seinen Geschäftspapieren zu entnehmen
bzw. Kopien davon zu fertigen. Wird die Vorbehaltsware zusammen
mit anderen Waren, die der Verkäuferin nicht gehören,
weiterverkauft oder zusammen mit Leistungen in Rechnung gestellt,
so gilt die Forderung des Käufers gegen seine Abnehmer
nur in Höhe des Einzelbetrages bzw. der Einzelbeträge
inkl. Mehrwertsteuer als an die Verkäuferin abgetreten,
den bzw. die der Käufer seinem Abnehmer in Rechnung
gestellt hat. Unterscheidet der Käufer bei der Rechnungsstellung
an seinen Abnehmer nicht zwischen der Vorbehaltsware der
Verkäuferin, anderen Waren und/oder im Zusammenhang
damit erbrachten Leistungen, berechnet er seinem Abnehmer
also nur einen Gesamtpreis, so gilt die gesamte Forderung
gegen seinen Abnehmer als an die Verkäuferin abgetreten.
Der Käufer tritt bereits jetzt alle Ersatzansprüche
an die Verkäuferin ab, die er bei einem eventuellen
Untergang oder der Beschädigung der Vorbehaltsware gegen
Dritte erwirbt. Die Ersatzansprüche dienen der Sicherung
der Verkäuferin. Für sie gelten die Vorschriften
dieses Abschnittes entsprechend.
Ü
bersteigt der Wert aller bestehenden Sicherheiten die Forderungen
der Verkäuferin gegen den Käufer nachhaltig um
mehr als 20 %, so ist die Verkäuferin auf Verlangen
des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer
Wahl verpflichtet. Jede Verpfändung oder
Sicherheitsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter
ist ohne die Zustimmung der Verkäuferin unzulässig.
Bei Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte hat der
Käufer dies der Verkäuferin unverzüglich anzuzeigen.
9.
Preise und Zahlungsbedingungen
Der Versand erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse,
nur nach Absprache gegen Nachnahme. Die Preise der Verkäuferin
verstehen sich als Endpreise inklusive Mehrwertsteuer, ausschließlich
Versandkosten, Zoll, Verpackungskosten und Versicherung.
Fallen Versandkosten an, weil der Kunde eine Versendung der
Ware erwünscht, so hat er die Versandkosten zu tragen.
Im Falle eines Widerrufes durch den Kunden, hat dieser auch
die Rücksendungskosten zu tragen, wenn der Bestellwert
der zurück zu gewährenden Ware €40,00 übersteigt.
Zahlungen sind – außer bei Finanzierung des Kaufpreises –bei
Abnahme des Kaufgegenstandes, spätestens innerhalb einer
Woche nach Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung
der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Die Aufrechnung mit bestrittenen
und nicht rechtskräftigen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.
Bei Zahlungsverzug werden unbeschadet weitergehender Rechte
Verzugszinsen in der tatsächlich entstandenen Höhe,
mindestens aber mit 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank berechnet. Dem Käufer
bleibt der Nachweis einer niedrigeren, der Verkäuferin
einer höheren vorbehalten.
10. Gerichtsstand und Rechtswahl
10.1 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit den Verträgen zwischen der Verkäuferin und
Kaufleuten sowie zwischen der Verkäuferin und Personen,
die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort
nicht im Geltungsbereich der deutschen
Zivilprozessordnung haben, ist Gerichtsstand der Sitz der
Verkäuferin.
10.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen der Verkäuferin
und dem Käufer aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen
Warenkauf (CISG).
Schloss Ribbeck, 2011 |