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Allgemeine Geschäftsbedingungen Peters & Ferreira Eurogrills OHG

1. Geschäftszweck
1.1 Die Firma Peters & Ferreira Eurogrills OHG, im Folgenden Verkäuferin benannt, verkauft und liefert ausschließlich zu ihren nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Anders lautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihrer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Gegenüber Kaufleuten sind Erklärungen, Zusagen und abweichende Vereinbarungen aus Rechtssicherheitsgründen nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich geschlossen werden.

 

1.2 Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche zwischen der Verkäuferin und ihren Kunden abgeschlossenen Verträgen, unabhängig davon, ob diese Unternehmer oder Verbraucher sind. Für Verträge zwischen uns und Verbrauchern gelten zum Teil besondere
Bestimmungen, die im Folgenden jeweils gesondert ausgeführt sind. Zudem sind in diesem Falle die besonderen Informationen und Belehrungen bei Fernabsatzverträgen zu beachten. Die entsprechenden Regelungen finden sich in § 312b ff BGB.

 

1.3 Die Verkäuferin behält sich Konstruktions- und Formatänderungen ihrer Angebote vor. Für Druckfehler oder Fehler in der Darstellung der Angebote übernimmt sie keine Haftung.

 

2. Bestellungen
Sämtliche Angebote der Verkäuferin sind freibleibend. Durch die Übersendung des Online- Bestellformulars an die Verkäuferin geben Sie ein verbindliches Angebot ab, welches durch die Verkäuferin schriftlich per e-mail/per Telefax oder bei fehlenden Angaben der E-mail
Adresse und/oder des Faxanschlusses des Kunden durch die Lieferung der Ware, von der Verkäuferin angenommen wird.

 

3. Lieferung
Die Verkäuferin behält sich technische Änderungen sowie Preisänderungen, die vor Vertragsschluss feststehen und dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt werden, vor. Die Verkäuferin behält sich eine Teillieferung vor, vorausgesetzt, dass die Teillieferung im
einzelnen von dem Käufer verwendet werden kann.

 

4. Lieferfristen
Bestellte Ware, die am Lager vorrätig ist, wird von der Verkäuferin unverzüglich versandfertig gemacht. Bestellte Ware, die nicht zur ständigen Lagerware gehört und die die Verkäuferin direkt beim Hersteller für den Käufer abruft, wird innerhalb 4 Wochen geliefert.
Diese Lieferfrist steht gegenüber Kaufleuten unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung der Verkäuferin durch den Hersteller oder Zulieferer.

 

5. Gewährleistung und Beanstandungen
5.1 Beanstandungen wegen offensichtlicher, bei Aufträgen unter Kaufleuten auch erkennbarer Mängel, müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Kalenderwoche nach Abnahme der Verkäuferin schriftlich mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht, so sind
Ansprüche aufgrund dieser Mängel gegen uns ausgeschlossen. Die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Mängelanzeige ist ausreichend.
5.2 Aus Garantieversprechen von Herstellern können gegenüber der Verkäuferin keine selbständigen Verpflichtungen hergeleitet werden. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben davon unberührt. Die Gewährleistungsfrist beträgt –soweit nicht für einzelne Produkte längere Gewährleistungsfristen mit dem Käufer vereinbart werden –zwei Jahre ab Übergabe der Ware bei Neuwaren und ein Jahr ab Übergabe der Ware bei gebrauchten Waren. Gegenüber Kaufleuten beträgt die Gewährleistungsfrist für gebrauchte und neue Waren ein Jahr ab Übergabe der Ware. Ist die Ware mangelhaft, so kann der Käufer nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatz kann der Käufer nur verlangen, wenn die Verkäuferin den Mangel zu vertreten hat. Die Verkäuferin ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese für sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Die Gewährleistung ist unter folgenden Umständen ausgeschlossen: - Bei Waren, die von fremder Seite verändert, bearbeitet oder Mängel ohne Zustimmung der
Verkäuferin beseitigt wurden, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Mangel nicht ursächlich auf die Veränderung,
Bearbeitung oder den Mangel zurückzuführen ist;
- Wenn der Aufbau der Waren ohne einer autorisierten Fachkraft vorgenommen wurde, es sei denn, der Käufer weist
nach, dass der Mangel nicht ursächlich auf den Selbstaufbau zurückzuführen ist.

 

6. Haftung
Unsere Haftung –gleich aus welchem Rechtsgrund –ist beschränkt auf Schäden, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder bei der Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.

 

7. Sorgfaltspflicht
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Änderungen und Umrüstungen an seinem Produkt der Verkäuferin schriftlich oder per Mail angezeigt werden. Eine entsprechende Veränderung muss von der Verkäuferin ebenfalls schriftlich bestätigt werden.

 

8. Eigentumsvorbehalt
Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an den von ihr verkauften Waren sowie an allen mitgelieferten Zubehör- und Ersatzteilen bis zur vollständigen Bezahlung der ihr aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen vor. Ist der Käufer Kaufmann und bezieht er die Ware im
Rahmen des Betriebes seines Handelsgewerbes, so dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung aller Forderungen, die der Verkäuferin gegen den Käufer aus den Geschäftsbeziehungen mit ihm zustehen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der unter ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen. Der Käufer kann im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die Ware weiterveräußern. Die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt mit allen Nebenrechten an die Verkäuferin ab. Der Käufer ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen der Verkäuferin gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, ermächtigt, diese Forderungen für Rechnung der Verkäuferin einzuziehen. Wird die Einziehungsermächtigung widerrufen, ist der Käufer verpflichtet, der Verkäuferin alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen zu übergeben. Ist der Käufer Kaufmann und hat er die Vorbehaltsware von der Verkäuferin im Rahmen seines Betriebes seines Handelsgewerbes bezogen, so sind die Verkäuferin und ihre Bevollmächtigten berechtigt, die Geschäftsräume ihres Kunden zu betreten, seine Unterlagen zur Feststellung der an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen einzusehen und die zur Geltendmachung, der an sie abgetretenen Forderungen notwendigen Unterlagen seinen Geschäftspapieren zu entnehmen bzw. Kopien davon zu fertigen. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, die der Verkäuferin nicht gehören, weiterverkauft oder zusammen mit Leistungen in Rechnung gestellt, so gilt die Forderung des Käufers gegen seine Abnehmer nur in Höhe des Einzelbetrages bzw. der Einzelbeträge inkl. Mehrwertsteuer als an die Verkäuferin abgetreten, den bzw. die der Käufer seinem Abnehmer in Rechnung gestellt hat. Unterscheidet der Käufer bei der Rechnungsstellung an seinen Abnehmer nicht zwischen der Vorbehaltsware der Verkäuferin, anderen Waren und/oder im Zusammenhang damit erbrachten Leistungen, berechnet er seinem Abnehmer also nur einen Gesamtpreis, so gilt die gesamte Forderung gegen seinen Abnehmer als an die Verkäuferin abgetreten. Der Käufer tritt bereits jetzt alle Ersatzansprüche an die Verkäuferin ab, die er bei einem eventuellen Untergang oder der Beschädigung der Vorbehaltsware gegen Dritte erwirbt. Die Ersatzansprüche dienen der Sicherung der Verkäuferin. Für sie gelten die Vorschriften dieses Abschnittes entsprechend.
Ü bersteigt der Wert aller bestehenden Sicherheiten die Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer nachhaltig um mehr als 20 %, so ist die Verkäuferin auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet. Jede Verpfändung oder
Sicherheitsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne die Zustimmung der Verkäuferin unzulässig. Bei Pfändung der Vorbehaltsware durch Dritte hat der Käufer dies der Verkäuferin unverzüglich anzuzeigen.

 

9. Preise und Zahlungsbedingungen
Der Versand erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse, nur nach Absprache gegen Nachnahme. Die Preise der Verkäuferin verstehen sich als Endpreise inklusive Mehrwertsteuer, ausschließlich Versandkosten, Zoll, Verpackungskosten und Versicherung. Fallen Versandkosten an, weil der Kunde eine Versendung der Ware erwünscht, so hat er die Versandkosten zu tragen. Im Falle eines Widerrufes durch den Kunden, hat dieser auch die Rücksendungskosten zu tragen, wenn der Bestellwert der zurück zu gewährenden Ware €40,00 übersteigt. Zahlungen sind – außer bei Finanzierung des Kaufpreises –bei Abnahme des Kaufgegenstandes, spätestens innerhalb einer Woche nach Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftigen Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug werden unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in der tatsächlich entstandenen Höhe, mindestens aber mit 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Dem Käufer bleibt der Nachweis einer niedrigeren, der Verkäuferin einer höheren vorbehalten.

 

10. Gerichtsstand und Rechtswahl
10.1 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen zwischen der Verkäuferin und Kaufleuten sowie zwischen der Verkäuferin und Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht im Geltungsbereich der deutschen
Zivilprozessordnung haben, ist Gerichtsstand der Sitz der Verkäuferin.

 

10.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterstehen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).


Schloss Ribbeck, 2011
 
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